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Datensicherheit

Da­ten­si­cher­heit und Da­ten­schutz sind zwei Seiten einer Me­daille. Richt­li­nien an den Da­ten­schutz können nur dann er­füllt werden, wenn auch die Sys­teme und Ge­räte – auf denen letzt­end­lich die zu schüt­zenden Daten ge­spei­chert werden – ent­gegen einer un­be­fugten Nut­zung ge­schützt sind.

Da­ten­schutz und Da­ten­si­cher­heit be­dingen sich ge­gen­seitig

In­so­fern ist die Er­fül­lung des einen Schutz­zieles un­wei­ger­lich auch mit der ent­spre­chenden Be­rück­sich­ti­gung des an­deren Schutz­zieles ver­bunden. Ist die Da­ten­si­cher­heit nicht aus­rei­chend um­ge­setzt, so ist der Da­ten­schutz in dem je­wei­ligen Un­ter­nehmen un­zu­rei­chend. Beides kann so weit­rei­chenden Kon­se­quenzen führen.

Ohne Da­ten­si­cher­heit ist die Ge­währ­leis­tung von Da­ten­schutz nicht ge­geben

Wir bei ent­plexit be­trachten diese Aspekte daher stets im Ge­samt­zu­sam­men­hang. Da­ten­si­cher­heit be­schränkt sich dar­über hinaus nicht auf die Si­cher­heit der Ge­rät­schaften, son­dern be­zieht ins­be­son­dere auch auf den Mensch – u.a. die Mit­ar­beiter – als po­ten­zi­elle Ge­fah­ren­quelle und Ri­si­ko­faktor in die Ana­lyse ein.

Im Kon­text der Da­ten­si­cher­heit stehen wir Ihnen mit un­serem um­fas­senden Port­folio zur Seite, u.a. un­ter­stützen wir Sie bei:

  • Be­ra­tung be­züg­lich Ihrer in­di­vi­du­ellen Ver­pflich­tungen und Ver­ant­wor­tungen ge­gen­über Da­ten­si­cher­heits­richt­li­nien (ins­be­son­dere in An­be­tracht des §9 BDSG)
  • Un­ter­stüt­zung bzw. Ent­las­tung Ihres in­ternen Da­ten­schutz- und Da­ten­si­cher­heits­be­auf­tragten in Form von Be­ra­tung, Coa­ching, Spa­rings und Se­mi­nare und Schu­lungen
  • Se­mi­nare, Schu­lungen und Vor­träge für Ge­schäfts­führer und Mit­ar­beiter
  • Pro­jekt­lei­tung und -durch­füh­rung für die Eta­blie­rung wirk­samer Schutz­me­cha­nismen und / oder bei der Eta­blie­rung neuer IT-Sys­teme, die sen­sible Daten ver­ar­beiten bzw. spei­chern

Wei­terhin er­ar­beiten wir für Ihr Un­ter­nehmen ein um­fas­sendes Si­cher­heits­kon­zept, wel­ches die Ge­samt­heit der An­for­de­rungen der The­matik Com­pliance fo­kus­siert. Dabei be­treuen wir so­wohl die Kon­zep­tion, als auch die Durch­füh­rung des Si­cher­heits­kon­zeptes, wel­ches die fol­genden Be­stand­teile um­fasst:

  • Fest­le­gung von Ver­ant­wor­tungs­be­rei­chen und Zu­stän­dig­keiten
  • Da­ten­si­che­rungs­kon­zept
  • Be­nutzer- und An­wen­der­richt­li­nien (z.B. für Aspekte wie E-Mail, In­ter­net­zu­gang, Pass­wort­ver­gabe etc.)
  • Be­rech­ti­gungs­kon­zept
  • Not­fall- und Es­ka­la­ti­ons­pläne
  • Ab­wehr von Schad­soft­ware, wie bei­spiels­weise Viren, Mal­ware etc.
  • Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nahmen und -kon­zepte

Haben Sie In­ter­esse an un­seren Dienst­leis­tungen im Be­reich Da­ten­si­cher­heit oder Fragen? Spre­chen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kon­takt­for­mular.