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entplexit als Ihr Datenschutzbeauftragter

Die Auf­gaben eines Da­ten­schutz­be­auf­tragten (DSB) werden aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) ab­ge­leitet. ent­plexit un­ter­stützt Sie in Fragen des Da­ten­schutzes und bietet Ihnen bei fol­genden Aspekten Un­ter­stüt­zung an:

  • Be­stel­lung eines ex­ternen Da­ten­schutz­be­auf­tragten (aus­ge­bil­deter DSB)
  • Be­ra­tung in allen Be­langen des be­trieb­li­chen, be­hörd­li­chen und kli­ni­schen Da­ten­schutzes
  • Er­stellen eines Ver­fah­rens­ver­zeich­nisses, eines Da­ten­schutz­kon­zeptes und Da­ten­si­cher­heits­kon­zeptes (z.B. § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG)
  • Durch­füh­rung der Vor­ab­kon­trolle au­to­ma­ti­sierter Ver­ar­bei­tungen
  • Ana­lyse der Da­ten­ver­ar­bei­tung-Ri­siken (gemäß der An­lage zu § 9 BDSG)
  • Durch­füh­rung von Mit­ar­beiter­schu­lungen

Für die meisten Un­ter­nehmen sind die Da­te­schutz­ver­pflich­tungen bin­dend

Nicht-öf­fent­liche Un­ter­nehmen, die mehr als 9 Mit­ar­beiter be­schäf­tigen, die per­so­nen­be­zo­gene Daten er­heben, ver­ar­beiten und nutzen un­ter­liegen nach BDSG der Mel­de­pflicht (§ 4d BDSG) an die zu­stän­dige Auf­sichts­be­hörde. Die Mel­de­pflicht ent­fällt, wenn die ver­ant­wort­liche Stelle einen Be­auf­tragten für den Da­ten­schutz be­stellt hat (§ 4d Abs. 2 BDSG).

Ihr Da­ten­schutz­be­auf­tragter könnte einer un­serer Ex­perten sein – zu Ihrem Vor­teil

Sie können Ihren (ex­ternen) Da­ten­schutz­be­auf­tragten über die ent­plexit GmbH be­stellen (hier er­fahren Sie mehr zu un­serem An­gebot als ex­terne Da­ten­schutz­be­auf­tragter). Dieser un­ter­stützt Sie bei der Er­ar­bei­tung, Ein­füh­rung und Durch­füh­rung der ge­for­derten Maß­nahmen der je­wei­ligen Da­ten­schutz­ge­setz­ge­bung. Damit er­füllen Sie die ge­setz­li­chen Vor­gaben.

Vor­teile des ex­ternen Da­ten­schutz­be­auf­tragten:

  • Ihre un­ter­neh­me­ri­sche Frei­heit wird nicht ein­ge­schränkt
  • Da­ten­schutz­be­ra­tungen werden Res­sourcen scho­nend durch­ge­führt
  • ex­terner Da­ten­schutz­be­auf­tragter spart Kosten und er­füllt die ge­setz­li­chen An­for­de­rungen nach § 4d BDSG (Mel­de­pflicht)
  • es muss keine Frei­stel­lung eines ei­genen Mit­ar­bei­ters er­folgen
  • Fle­xi­bi­lität, da kein "Kün­di­gungs­schutz" exis­tiert
  • ge­naue Kos­ten­kon­trolle
  • Ver­mei­dung von In­ter­es­sen­kon­flikten
  • Sy­n­er­gie­ef­fekte durch Pra­xi­ser­fah­rung aus an­deren Un­ter­neh­mungen
  • keine Ne­ben­kosten für z.B. Wei­ter­bil­dung
  • Ef­fi­zienz durch spe­zi­elle Fach­kunde

ent­plexit ist für Sie deutsch­land­weit an fol­genden Stand­orten ver­treten:

  • Darm­stadt
  • Bad Kreuz­nach
  • Bie­le­feld
  • Frei­burg
  • Münster

Haben Sie In­ter­esse uns als Ihren ex­ternen Da­ten­schutz­be­auf­tragten ein­zu­setzen oder brau­chen Sie mehr In­for­ma­tionen? Hier können Sie un­sere Leis­tungs­be­schrei­bung als PDF her­un­ter­laden.

Gerne können Sie uns mit Ihrem An­liegen an­spre­chen oder di­rekt unser Kon­takt­for­mular nutzen.