Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Google Analytics ist datenschutzkonform nutzbar!
Die neueste Entwicklung in der Auseinandersetzung über die Datenschutzkonformität von Google Analytics zwischen Google und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wurde heute bekannt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat bestätigt, dass Google Analytics dank der Anpassungen durch Google jetzt datenschutzkonform einsetzbar ist.
Bisher war das Webanalyse-Tool Google Analytics aus Sicht der Datenschützer nicht datenschutzkonform einsetzbar, da aus ihrer Sicht die IP-Adresse als personenbezogenes Datum anzusehen ist und dadurch eine Verarbeitung durch Google unzulässig sei.
Google stellt jetzt Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den Anforderungen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten entsprechen. Webseitenbetreiber sollen dadurch Google Analytics nutzen können und trotzdem dem Datenschutz gerecht werden.
Die Webseitenbetreiber die Google Analytics nutzen wollen, müssen dazu aber weiterhin Anpassungen vornehmen:
- Der Nutzer muss eine Widerspruchsmöglichkeit haben. Google stellt dafür ein Add-On für die gängigen Browser zur Verfügung.
- Die Datenschutzerklärung muss in Bezug auf die Nutzung von Google Analytics angepasst werden.
- Der Betreiber muss die Anonymisierungsfunktion aktivieren.
- Der Betreiber sollte den bereitgestellten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen.
Die Information des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist hier abrufbar. Die Vertragsvorlage zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google ist hier abrufbar.



