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Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Google Analytics ist datenschutzkonform nutzbar!

Die neueste Ent­wick­lung in der Aus­ein­an­der­set­zung über die Da­ten­schutz­kon­for­mität von Google Ana­ly­tics zwi­schen Google und dem Ham­bur­gi­schen Da­ten­schutz­be­auf­tragten Jo­hannes Caspar wurde heute be­kannt. Der Ham­bur­gi­sche Da­ten­schutz­be­auf­tragte hat be­stä­tigt, dass Google Ana­ly­tics dank der An­pas­sungen durch Google jetzt da­ten­schutz­kon­form ein­setzbar ist.

Bisher war das We­b­ana­lyse-Tool Google Ana­ly­tics aus Sicht der Da­ten­schützer nicht da­ten­schutz­kon­form ein­setzbar, da aus ihrer Sicht die IP-Adresse als per­so­nen­be­zo­genes Datum an­zu­sehen ist und da­durch eine Ver­ar­bei­tung durch Google un­zu­lässig sei.

Google stellt jetzt An­pas­sungs­mög­lich­keiten zur Ver­fü­gung, die den An­for­de­rungen des Ham­bur­gi­schen Da­ten­schutz­be­auf­tragten ent­spre­chen. Web­sei­ten­be­treiber sollen da­durch Google Ana­ly­tics nutzen können und trotzdem dem Da­ten­schutz ge­recht werden.

Die Web­sei­ten­be­treiber die Google Ana­ly­tics nutzen wollen, müssen dazu aber wei­terhin An­pas­sungen vor­nehmen:

  • Der Nutzer muss eine Wi­der­spruchs­mög­lich­keit haben. Google stellt dafür ein Add-On für die gän­gigen Browser zur Ver­fü­gung.
  • Die Da­ten­schut­z­er­klä­rung muss in Bezug auf die Nut­zung von Google Ana­ly­tics an­ge­passt werden.
  • Der Be­treiber muss die An­ony­mi­sie­rungs­funk­tion ak­ti­vieren.
  • Der Be­treiber sollte den be­reit­ge­stellten Ver­trag zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mit Google ab­schließen.

Die In­for­ma­tion des Ham­bur­gi­schen Da­ten­schutz­be­auf­tragten ist hier ab­rufbar. Die Ver­trags­vor­lage zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mit Google ist hier ab­rufbar.