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Darf ein E-Mail-Account des Mitarbeiters von Arbeitgeber bei Abwesenheit eingesehen werden?

Darf ein E-Mail-Ac­count des Mit­ar­bei­ters von Ar­beit­geber bei Ab­we­sen­heit ein­ge­sehen werden? Diese Frage stellen sich viele Un­ter­nehmen und Mit­ar­beiter. Sind wich­tige In­for­ma­tionen eines Mit­ar­bei­ters in Form einer E-Mail vor­handen, darf ein­fach auf die ent­spre­chende Mailbox zu­ge­griffen werden? Diese Fragen hat das jüngst das LAG Berlin-Bran­den­burg (Urt. v. 16.02.1011 - Az.: 4 Sa 2132/10) be­ant­wortet. Die ge­nauen In­for­ma­tionen finden Sie in un­seren In­for­ma­ti­ons­schreiben