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Neuigkeiten und Aktuelles

An dieser Stelle möchten wir Sie über ak­tu­elle Er­eig­nisse im Um­feld der ent­plexit GmbH in­for­mieren, sowie auf zu­künf­tige Events auf­merksam ma­chen. Gerne können Sie hierzu auch un­seren RSS-Feed abon­nieren.

Bayerisches Landesamt für den Datenschutz überprüft Datenschutz von Webseiten

Das Baye­ri­sche Lan­desamt für den Da­ten­schutz kon­tak­tiert ak­tuell Web­sei­ten­be­treiber und prüft eine da­ten­schutz­kon­forme Ge­stal­tung der Web­seiten.

Mit der Ak­tion will das Lan­desamt die Ver­wen­dung da­ten­schutz­ge­rechter Web-Ana­ly­se­tools för­dern und die Ein­hal­tung der recht­li­chen Vor­schriften ver­bes­sern. In erster Linie wird der recht­mä­ßige Ein­satz des Web-Ana­ly­se­tools Google Ana­ly­tics ge­prüft. Hier muss ins­be­son­dere darauf ge­achtet werden, dass die An­ony­mi­sie­rungs­funk­tion ein­ge­bunden ist und die Da­ten­schut­z­er­klä­rung kor­rekt ist.

Über­prüfen Sie daher jetzt, ob Ihre Web­seite den ak­tu­ellen recht­li­chen Vor­gaben ent­spricht. Bei un­seren Whi­te­pa­pers finden Sie In­for­ma­tionen zum rechts­si­cheren Ein­satz von Web-Ana­ly­se­tools.

Auch wenn Ihr Un­ter­nehmen nicht aus Bayern stammt, ist es sinn­voll die ei­gene Web­seite zu über­prüfen. Auch an­dere Lan­des­ämter für den Da­ten­schutz haben Web­sites auf die Ein­hal­tung der da­ten­schutz­recht­li­chen Vor­gaben über­prüft.

Gerne un­ter­stützen wir Sie bei Fragen zum Thema Da­ten­schutz.
 

Elektronischer Rechnungsaustausch – Wie ist der aktuelle Stand?

Ab 1. Juli 2011 sollte ja be­reits der elek­tro­ni­sche Rech­nungs­aus­tausch ohne qua­li­fi­zierte elek­tro­ni­sche Si­gnatur mög­lich sein. Was ist daraus ei­gent­lich ge­worden?

Am 21.09.2011 er­folgte eine Ei­ni­gung des Bun­des­tages und des Bun­des­rates im Ver­mitt­lungs­aus­schuss, be­züg­lich der Re­ge­lungen zum Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz. Am 23.09.2011 stimmten der Bun­destag und der Bun­desrat dem Ge­setz end­gültig zu.

Nun gilt ab 01.01.2012, rück­wir­kend zum 01.07.2011, dass eine qua­li­fi­zierte Si­gnatur für die An­er­ken­nung der Um­satz­steuer bei elek­tro­ni­schen Rech­nungen nicht mehr zwin­gend vor­ge­schrieben ist. Somit wurde ei­ne An­for­de­rung für die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung von Rech­nungen aus Sicht des Bun­des­mi­nis­te­riums für Fi­nanzen deut­lich re­du­ziert. Es gelten aber wei­terhin Ein­schrän­kungen. Wei­tere In­for­ma­tionen finden Sie hier!

 

 

entplexit auf der IT & MEDIA 2012 in Darmstadt

ent­plexit in­for­miert auf der IT-Fach­messe IT & MEDIA 2012 am 30. und 31. Mai 2012 in Darm­stadt (Ort: Darm­stadtium Stand: 1C2) über unser Dienst­leis­tungs­port­folio. In­for­mieren Sie sich vor Ort über unser Dienst­leis­tungs­an­gebot und lernen Sie ei­nige un­serer Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter per­sön­lich kennen.

Un­sere Schwer­punkte auf dieser Fach­messe:

  • En­ter­prise Con­tent Ma­na­ge­ment (Open­Text, wind­ream etc.)
  • Elek­tro­ni­sche Ar­chi­vie­rung (Daten-, File- und E-Mail-Ar­chi­vie­rung)
  • Da­ten­schutz und Da­ten­si­cher­heit
  • SAP-Tech­no­logie (Ar­chi­vie­rung, Single-Sign-On, Basis-Ad­mi­nis­tra­tion)

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Sollten Sie In­ter­esse haben uns zu be­su­chen und noch keine Ein­tritts­karte haben, wenden Sie sich gerne an uns für er­mäß­tige Ein­tritts­karten zur IT & MEDIA.

 

Zum 31. August 2012 endet die Übergangsfrist für Kundendatenbanken

Ab dem 01. Sep­tember 2012 müssen Kun­den­da­ten­banken den no­vel­lierten Vor­gaben des BDSG ent­spre­chen. Die Über­gangs­frist, die seit der BDSG-No­vel­lie­rung 2009 galt, läuft dann ab.

In Zu­kunft müssen Un­ter­nehmen die Her­kunft, Ein­wil­li­gung und eine da­zu­ge­hö­rige Do­ku­men­ta­tion von pri­vaten Kun­den­daten vor­legen können. Auch wenn Daten von Adress­händ­lern stammen muss nach­ge­wiesen werden können, wo und wie die Daten ur­sprüng­lich er­hoben wurden.

Eine all­ge­meine Ein­wil­li­gung reicht nicht aus, für jeden ein­zelnen Ver­triebsweg – Fax, Brief, Te­lefon, Email – muss eine aus­drück­liche Ein­wil­li­gung vor­liegen. Dies kann auch dazu führen, dass ver­schie­dene Ein­wil­li­gungs­er­klä­rungen für ver­schie­dene Ver­triebs­wege auf­be­wahrt werden müssen.

Die Ein­wil­li­gungen der Kunden müssen den An­for­de­rungen des BDSG ent­spre­chen. Ge­for­dert wird eine aus­drück­liche Ein­wil­li­gung (Opt-In/Double-Opt-In). Die Zu­stim­mungs­klausel darf dabei nicht ver­steckt oder schon vor­ein­ge­stellt sein. Da­neben muss den Kunden immer die Mög­lich­keit ge­geben werden, der werb­li­chen An­sprache für die Zu­kunft zu wi­der­spre­chen. Zu be­achten ist, dass diese Re­ge­lungen auch für Be­stands­kunden gelten. Hier müssen die Ein­wil­li­gungen ent­spre­chend ein­ge­holt werden.

Eine Aus­nahme bleibt für Wer­bung per Brief­post be­stehen. Hier können Daten aus öf­fent­li­chen Ver­zeich­nissen ver­wendet werden, be­schränkt auf Lis­ten­daten.

Daten, die diesen Vor­gaben nicht ent­spre­chen, müssen bis zum 31. Au­gust 2012 ge­löscht oder ge­sperrt werden. Ist dies nicht der Fall und können nach Ab­lauf der Über­gangs­frist die ent­spre­chenden Ein­wil­li­gungen nicht nach­ge­wiesen werden, droht dem be­trof­fenen Un­ter­nehmen die Lö­schung der Daten, Buß­gelder und ein enormer Ima­ge­ver­lust.

Gerne in­for­mieren wir Sie aus­führ­lich zum Thema Da­ten­schutz und Kun­den­da­ten­schutz.
 

Whitepaper zu Cloud Computing aus datenschutzrechtlicher Sicht

Der Be­­griff Cloud Com­­pu­ting ist immer weiter in das Zen­trum der IT-Branche ge­rückt. Lesen Sie un­sere Ein­schät­­zung aus da­ten­schutz­recht­li­cher Sicht zum Cloud Com­­pu­ting, da oft ver­­nach­läs­­sigt wird, dass auch beim Cloud Com­­pu­ting recht­­liche Vor­­­gaben ein­­ge­halten werden müssen.

Un­sere Whi­te­paper finden Sie hier.

 

Neues EU-Datenschutzrecht

Die EU-Kom­mis­sion hat im Ja­nuar 2012 Neue­rungen im Da­ten­schutz­recht an­ge­kün­digt. Die EU-Kom­mis­sion plant den Da­ten­schutz in Zu­kunft mit einer Ver­ord­nung zu re­geln.

Hier er­halten Sie einen Über­blick über die ge­planten Än­de­rungen.

 

 

ent­plexit Know-how und Open­Text – Ihr Partner im Rhein-Main Gebiet

ent­plexit Know-how und Open­Text – Ihr Partner im Rhein-Main Ge­biet

ent­plexit bietet Ihnen um­fas­­sende Dienst­leis­tungen rund um das The­­men­­ge­­biet En­ter­prise In­­for­­ma­tion Ma­na­­ge­­ment (EIM) bzw. En­ter­prise Con­tent Ma­na­­ge­­ment (ECM), auch im Zu­­sam­­men­hang mit dem er­­fol­g­rei­chen System Open­Text.

ent­plexit und Open­Text – eine starke Par­t­­ner­­schaft zu Ihrem Vor­­­teil

Be­reits seit ei­­nigen Jahren sind wir ein Ko­o­pe­ra­ti­­ons­­partner des Un­ter­­neh­­mens Open­Text. Auf­­grund un­­serer Ex­­per­tise haben wir be­reits zahl­reiche Kunden bei Ihren Vor­­haben rund um Open­Text un­ter­­stützt bzw. diese ko­or­­di­­niert. Mehr ehr­fahren Sie unter hier.

 

Erfolgreiche Kooperation zwischen windream und entplexit - neuer Anwenderbericht veröffentlicht

Zu einem ge­mein­samen Vor­haben der wind­ream GmbH und der ent­plexit GmbH wurde ein An­wen­der­be­richt ver­öf­fent­licht, der hier auf­rufbar ist.

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In dem Vor­haben wurde an der Hoch­schule für Technik und Wirt­schaft des Saar­landes in Saar­brücken erst­mals so­wohl das En­ter­prise-Con­tent-Ma­na­ge­ment-System wind­ream als auch die Busi­ness-Pro­cess-Ma­na­ge­ment-Lö­sung wind­ream BPM er­folg­reich an einem In­stitut der Hoch­schule ein­ge­führt. Dieses Pro­jekt wurde in enger Ab­stim­mung mit der ent­plexit GmbH – einem lang­jäh­rigen Partner der wind­ream GmbH – durch­ge­führt.

Eine eng­li­sche Fas­sung des An­wen­der­be­richts wurde eben­falls ver­öf­fent­licht.

 

Ergebnisse der Umfrageaktion der Datenschutzaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz

Ges­tern hat der Be­auf­tragte für den Da­ten­schutz Rhein­land-Pfalz, Edgar Wagner, die Er­geb­nisse einer Um­frage bei 1500 Un­ter­nehmen zum Thema "be­trieb­li­cher Da­ten­schutz­be­auf­tragter" vor­ge­stellt. All­ge­mein sieht der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte die Er­geb­nisse der Um­frage po­sitiv, aber es hat sich auch ge­zeigt, dass in ei­nigen Be­rei­chen noch Ver­bes­se­rungen nötig sind.

Er­gebnis der Um­frage war, dass zwar ein Groß­teil der Un­ter­nehmen einen Da­ten­schutz­be­auf­tragten be­stellt hat, teil­weise aber noch Mängel bei den Kom­pe­tenzen, der Aus­bil­dung und der ver­füg­baren Ar­beits­zeit der Da­ten­schutz­be­auf­tragten be­stehen.

Der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte sah zudem noch er­heb­li­chen Nach­hol­be­darf in Sa­chen Da­ten­si­cher­heit und Schu­lung der Mit­ar­beiter. Wei­terhin be­steht für viele der be­trieb­li­chen Da­ten­schutz­be­auf­tragten ein In­ter­es­sens­kon­flikt. So können z. B. Ge­schäfts­führer nicht auch die Funk­tion des Da­ten­schutz­be­auf­tragten wahr­nehmen, da sonst eine un­ab­hän­gige Da­ten­schutz­be­ra­tung un­mög­lich sei.

Als Fazit sieht der Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte die Not­wen­dig­keit, be­trieb­liche Da­ten­schutz­be­auf­tragte besser zu un­ter­stützen und den pro­fes­sio­nellen Da­ten­schutz durch ex­terne Un­ter­nehmen weiter aus­zu­bauen.

Gerne un­ter­stützen wir Sie bei der Um­set­zung des Da­ten­schutzes in Ihrem Un­ter­nehmen. Für Fragen stehen wir Ihnen je­der­zeit zur Ver­fü­gung.

Wei­tere In­for­ma­tionen zu den Er­geb­nissen der Um­frage er­halten Sie hier.

 

entplexit verleiht Preis des Informationsrechts an zwei Studierende

Gleich zwei ehe­ma­lige Stu­den­tinnen dürfen sich über den dies­jäh­rigen Preis der ent­plexit GmbH für her­aus­ra­gende Ab­schluss­ar­beiten freuen. Aus­ge­zeichnet wurden Frau Esther Dra­gässer für ihre Ar­beit mit dem Titel „Ar­beit­ge­ber­pflichten nach §11 BDSG an­hand von na­tio­nalen und in­ter­na­tio­nalen Fall­bei­spie­len“ und Frau Me­lanie Merlau für ihre Ar­beit „Zu den recht­li­chen Rah­men­be­din­gungen für die kom­mer­zi­elle Vi­deo­be­ob­ach­tung in Ge­schäfts­räu­men“.

Da beide Ar­beiten glei­cher­maßen her­aus­ra­gend sind, wurde der dies­jäh­rige Preis und das Preis­geld in Höhe von 500 € zwi­schen den beiden Preis­trä­ge­rinnen auf­ge­teilt. Die Preis­ver­lei­hung fand im Rahmen des 7. In­for­ma­ti­ons­rechts­tages des In­sti­tuts für In­for­ma­ti­ons­recht (www.i2r.h-da.de) am 21. Ok­tober 2011 in Darm­stadt statt. ent­plexit gra­tu­liert den beiden Preis­trä­ge­rinnen zu ihren Leis­tungen und wünscht ihnen auch wei­terhin viel Er­folg.

Wei­tere In­for­ma­tionen zum „ent­plexit Preis In­for­ma­ti­ons­recht“ finden Sie hier.

entplexit-preis-informationsrecht-2011

Fei­er­liche Preis­ver­lei­hung im Rahmen des In­for­ma­ti­ons­rechts­tages in der IHK Darm­stadt. Etwa 80 Prak­tiker, Wis­sen­schaft­li­cher und Stu­die­rende er­warten die Be­kannt­gabe der dies­jäh­rigen Preis­träger. Ge­schäfts­führer Oliver Greiner und Prof. Dr. Abawi über­geben die Ur­kunden.
 

Whitepaper E-Mail-Archivierung und Datenschutz

Lesen Sie in un­serem ak­tu­ellen Whi­te­paper welche da­ten­schutz­recht­li­chen Rah­men­be­din­gungen bei einer E-Mail-Ar­chi­vie­rung be­achtet werden müssen und wie die Vor­gaben zur Ar­chi­vie­rung mit den An­for­de­rungen aus dem Da­ten­schutz kom­bi­niert werden können.

Immer mehr Un­ter­nehmen werden sich der Tat­sache be­wusst, dass ein System zur E-Mail-Ar­chi­vie­rung auch in ihrem Un­ter­nehmen wichtig ist. Diese Ein­sicht ist nicht nur in Bezug auf die Do­ku­men­ta­tion ge­schäfts­kri­ti­scher Vor­gänge sinn­voll, son­dern auch weil ge­setz­liche Vor­gaben eine lücken­lose Do­ku­men­ta­tion be­stimmter Ge­schäfts­un­ter­lagen er­for­dern. Oft wird dabei über­sehen, dass die steu­er­recht­li­chen An­for­de­rungen nicht nur für klas­si­sche Ge­schäfts­briefe in Pa­pier­form gelten, son­dern auch für E-Mails mit ge­schäft­li­chem In­halt. Bei der Ar­chi­vie­rung von E-Mails im Ge­schäfts­ver­kehr muss neben den steu­er­recht­li­chen Spei­cher­pflichten auch auf die da­ten­schutz­recht­li­chen Vor­gaben zum Schutz der Be­trof­fenen ge­achtet werden.

 

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Google Analytics ist datenschutzkonform nutzbar!

Die neueste Ent­wick­lung in der Aus­ein­an­der­set­zung über die Da­ten­schutz­kon­for­mität von Google Ana­ly­tics zwi­schen Google und dem Ham­bur­gi­schen Da­ten­schutz­be­auf­tragten Jo­hannes Caspar wurde heute be­kannt. Der Ham­bur­gi­sche Da­ten­schutz­be­auf­tragte hat be­stä­tigt, dass Google Ana­ly­tics dank der An­pas­sungen durch Google jetzt da­ten­schutz­kon­form ein­setzbar ist.

Bisher war das We­b­ana­lyse-Tool Google Ana­ly­tics aus Sicht der Da­ten­schützer nicht da­ten­schutz­kon­form ein­setzbar, da aus ihrer Sicht die IP-Adresse als per­so­nen­be­zo­genes Datum an­zu­sehen ist und da­durch eine Ver­ar­bei­tung durch Google un­zu­lässig sei.

Google stellt jetzt An­pas­sungs­mög­lich­keiten zur Ver­fü­gung, die den An­for­de­rungen des Ham­bur­gi­schen Da­ten­schutz­be­auf­tragten ent­spre­chen. Web­sei­ten­be­treiber sollen da­durch Google Ana­ly­tics nutzen können und trotzdem dem Da­ten­schutz ge­recht werden.

Die Web­sei­ten­be­treiber die Google Ana­ly­tics nutzen wollen, müssen dazu aber wei­terhin An­pas­sungen vor­nehmen:

  • Der Nutzer muss eine Wi­der­spruchs­mög­lich­keit haben. Google stellt dafür ein Add-On für die gän­gigen Browser zur Ver­fü­gung.
  • Die Da­ten­schut­z­er­klä­rung muss in Bezug auf die Nut­zung von Google Ana­ly­tics an­ge­passt werden.
  • Der Be­treiber muss die An­ony­mi­sie­rungs­funk­tion ak­ti­vieren.
  • Der Be­treiber sollte den be­reit­ge­stellten Ver­trag zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mit Google ab­schließen.

Die In­for­ma­tion des Ham­bur­gi­schen Da­ten­schutz­be­auf­tragten ist hier ab­rufbar. Die Ver­trags­vor­lage zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung mit Google ist hier ab­rufbar.

 

Zertifizierte Produkte für eine revisionssichere Archivierung – kann ich mich darauf verlassen?

Am Markt gibt es ge­nü­gend „re­vi­si­ons­si­chere“ zer­ti­fi­zierte Soft­ware- oder Hard­wa­re­pro­dukte. Kann ich diesen Pro­dukten ver­trauen oder muss ich als Un­ter­nehmen auch wei­tere Punkte be­achten?

Lesen Sie HIER dazu un­sere Sicht­weise.

 

Darf ein E-Mail-Account des Mitarbeiters von Arbeitgeber bei Abwesenheit eingesehen werden?

Darf ein E-Mail-Ac­count des Mit­ar­bei­ters von Ar­beit­geber bei Ab­we­sen­heit ein­ge­sehen werden? Diese Frage stellen sich viele Un­ter­nehmen und Mit­ar­beiter. Sind wich­tige In­for­ma­tionen eines Mit­ar­bei­ters in Form einer E-Mail vor­handen, darf ein­fach auf die ent­spre­chende Mailbox zu­ge­griffen werden? Diese Fragen hat das jüngst das LAG Berlin-Bran­den­burg (Urt. v. 16.02.1011 - Az.: 4 Sa 2132/10) be­ant­wortet. Die ge­nauen In­for­ma­tionen finden Sie in un­seren In­for­ma­ti­ons­schreiben

 

Datenschutzaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz beginnt Umfrageaktion bei Unternehmen

Der Lan­des­be­auf­tragte für den Da­ten­schutz Rhein­land-Pfalz hat kürz­lich eine Um­frage an 1.500 Un­ter­nehmen der Pri­vat­wirt­schaft in Rhein­land-Pfalz ver­sendet, wo­nach die be­fragten Un­ter­nehmen Aus­kunft über ihre Da­ten­schutz­be­auf­tragten, deren Qua­li­fi­ka­tion und die Auf­ga­ben­wahr­neh­mung ma­chen müssen.

Hierbei werden An­gaben von Un­ter­nehmen ein­ge­holt, wie zum Bei­spiel die An­zahl der Be­schäf­tigten und An­gaben über die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­genen Daten. Des Wei­teren sollen Fragen zum Da­ten­schutz­be­auf­tragten be­ant­wortet werden. 

Sollten Sie diese Schreiben er­halten haben, so können wir Ihnen bei der Be­ant­wor­tung dieser helfen.

Wei­tere In­for­ma­tionen können Sie un­seren In­for­ma­ti­ons­schreiben oder unter der Ru­brik Da­ten­schutz & Da­ten­si­cher­heit ent­nehmen. 

 

10 Jahre GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)

Am 16. Juli 2001 wurden Reg­lungen zur Auf­be­wah­rung di­gi­taler Un­ter­lagen und zur Mit­wir­kungs­pflicht des Steu­er­pflich­tigen bei ­Be­trieb­sprü­fungen ins Leben ge­rufen. Diese Reg­lungen sind mit dem zun­gen­bre­che­ri­schen Namen GDPdU, was aus­ge­spro­chen „Grund­sätze zum Da­ten­zu­griff und zur Prüf­bar­keit di­gi­taler Un­ter­la­gen“ heißt, all­ge­mein be­kannt.

Was gilt hier zu be­achten? Über­gangs­fristen für die Um­set­zung des Zu­griffes auf die je­wei­ligen Un­ter­lagen gibt es nicht mehr. Rück­stel­lungen für die Um­set­zung der GDPdU Reg­lungen sind seit 2009 aus­ge­laufen. Die Fi­nanz­ver­wal­tung geht davon aus, dass die steu­er­pflich­tigen Un­ter­nehmen die Reg­lungen be­reits um­ge­setzt haben.

Fest steht, dass seit 2006 ver­mehrt die Ge­richte zu Gunsten der Fi­nanz­ver­wal­tung ent­scheiden. Seit 2008 ist ein Ver­zö­ge­rungs­geld (§ 146 Abs. 2b der Ab­ga­ben­ord­nung) in der Ab­ga­ben­ord­nung ein­ge­fügt worden, wel­ches dem Steu­er­pflich­tigen (bis zu 250.000 €) au­fer­legt werden kann.

Welch Sank­tionen können ein Un­ter­nehmen au­fer­legt werden, wenn es die An­for­de­rungen der „GDPdU“ nicht er­füllt?

Die Fi­nanz­ver­wal­tung wird an­hand der Um­stände im Ein­zel­fall prüfen, ob z. B. ein Buß­geld, Zwangs­mittel, Ver­zö­ge­rungs­geld oder auch eine Schät­zung in Be­tracht kommen.

Das Bun­des­mi­nis­te­rium hat einen Fragen- und Ant­wor­ten­ka­talog er­stellt, der ei­nige Fragen und Ant­worten zum Da­ten­zu­griffs­recht auf­greift. Dieser ist Fra­gen­ka­talog ist unter fol­genden Link ab­rufbar. Di­rekt­link zum BFM.
 

Verwaltungsgericht entscheidet: Die Videoüberwachung in Hannover ist gesetzeswidrig!

Dies ent­schied das Ver­wal­tungs­ge­richt Han­nover am Don­nerstag (Az. 10 A 5452/10). Es ist in der letzten Zeit fest­stellbar, dass das Thema Vi­deo­über­wa­chung immer öfter in den Fokus der Ge­richte und der Me­dien rückt. Der nie­der­säch­si­sche Da­ten­schutz­be­auf­trage hatte den Um­gang der Be­hörden mit ein­schlä­gigen Vor­schriften be­reits im Vor­feld an­ge­pran­gert.

Aus diesem Grund ist es auch für Un­ter­nehmen wichtig, ei­nige Dinge bei einer Vi­deo­über­wa­chung zu be­achten. Bitte be­rück­sich­tigen Sie dazu unser In­for­ma­ti­ons­ma­te­rial zum Thema "Vi­deo­über­wa­chung" (hier als PDF ver­fügbar).

 

entplexit wächst - neue Geschäftsräume und neue Adresse

Die ent­plexit GmbH po­si­tio­niert sich seit ihrer Grün­dung im Jahr 2007 als pro­duk­tu­n­ab­hän­giges IT-Be­ra­tungs­un­ter­nehmen und fo­kus­siert seitdem die drei ent­schei­denden Be­reiche in der IT:

Daten - Pro­zesse - Tech­no­logie

Über unser um­fang­rei­ches Pro­dukt­port­folio konnten wir in den letzten Jahren viele Kunden von un­serer Ar­beit über­zeugen. Mit dem Wachstum ist auch unser Platz­be­darf ge­stiegen, so dass nach gut 4 Jahren ent­plexit so langsam „aus allen Nähten platzt“. Zum zweiten Mal gibt es daher nun eine Ver­grö­ße­rung der Ge­schäfts­räume. Wir haben uns dazu ent­schlossen den Grün­dungs­standort in der Bad Nau­heimer Straße in Darm­stadt auf­zu­geben und eine neue Lo­ca­tion zu su­chen, die uns für die nächsten Jahre ge­nü­gend Platz bietet und die un­seren Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­bei­tern ein an­ge­nehmes und för­derndes Um­feld bietet. Nach in­ten­siver Suche haben wir in der Hil­pert­straße ein schönes mo­dernes Bü­ro­ge­bäude ge­funden, wel­ches un­seren Vor­stel­lungen ent­spricht.

Wir freuen uns wei­terhin auf eine gute Zu­sam­men­ar­beit und stehen Ihnen ab so­fort unter der fol­genden Adresse zur Ver­fü­gung:

ent­plexit GmbH
Hil­pert­straße 3
64295 Darm­stadt

Auch un­sere Te­le­fon­num­mern haben sich ge­än­dert. Sie er­rei­chen uns unter:

Tel      +49 6151 62 730 – 0
Fax     +49 6151 62 730 – 99

 

Positive Resonanz zum Datenschutz-Infoabend

Die zahl­rei­chen Da­ten­pannen und -af­fären der letzten Mo­nate und Jahre stellen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) immer mehr in den Blick­punkt der Öf­fent­lich­keit. Da­ten­schutz und Da­ten­si­cher­heit sind in­zwi­schen als ent­schei­dende Ak­zep­tanz­fak­toren für alle Formen des elek­tro­ni­schen Han­dels und der elek­tro­ni­schen Ver­wal­tung er­kannt worden. In vielen Fällen fehlt es aber an Auf­klä­rung und Know-how zum Thema Da­ten­schutz, was häufig dazu führt, dass ent­weder kein Da­ten­schutz be­trieben wird oder die um­zu­set­zenden Maß­nahmen falsch und damit un­wirksam um­ge­setzt werden.

 

infoabend-ds-20110609

 

Ge­meinsam mit der An­walts­kanzlei te­clegal Rhein-Main ver­an­stal­tete die ent­plexit GmbH daher am 9. Juni 2011 in der IHK-Darm­stadt einen In­foa­bend zum Thema Da­ten­schutz. Die Da­ten­schutz­ex­perten Ste­phan Schmidt (Rechts­an­walt und Fachan­walt IT-Recht) und Oliver Greiner (Da­ten­schutz­be­auf­tragter und -sach­ver­stän­diger sowie Ge­schäfts­führer der ent­plexit GmbH) re­fe­rierten über ak­tu­elle Da­ten­schutz­themen sowie über die grund­sätz­li­chen Auf­gaben eines Da­ten­schutz­be­auf­tragten. Prof. Dr. Abawi lei­tete die Ver­an­stal­tung und sprach das Gruß­wort.

Wir be­danken uns für das Er­scheinen un­serer Gäste und für die durchweg po­si­tive Re­so­nanz.

 

Infoabend zum Datenschutz (9. Juni 2011 in Darmstadt)

Ge­meinsam mit der An­walts­kanzlei te­clegal Rhein-Main ver­an­staltet ent­plexit am 9. Juni 2011 in Darm­stadt einen In­foa­bend zur The­matik Da­ten­schutz. Er­fahren Sie an diesem Abend von zwei Da­ten­schutz­ex­perten, was Sie zum Thema Da­ten­schutz wissen sollten und wie ein Da­ten­schutz­be­auf­tragter ar­beitet.
 
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