Neuigkeiten und Aktuelles
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An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Ereignisse im Umfeld der entplexit GmbH informieren, sowie auf zukünftige Events aufmerksam machen. Gerne können Sie hierzu auch unseren RSS-Feed abonnieren. |
Bayerisches Landesamt für den Datenschutz überprüft Datenschutz von WebseitenDas Bayerische Landesamt für den Datenschutz kontaktiert aktuell Webseitenbetreiber und prüft eine datenschutzkonforme Gestaltung der Webseiten. Mit der Aktion will das Landesamt die Verwendung datenschutzgerechter Web-Analysetools fördern und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften verbessern. In erster Linie wird der rechtmäßige Einsatz des Web-Analysetools Google Analytics geprüft. Hier muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die Anonymisierungsfunktion eingebunden ist und die Datenschutzerklärung korrekt ist. Überprüfen Sie daher jetzt, ob Ihre Webseite den aktuellen rechtlichen Vorgaben entspricht. Bei unseren Whitepapers finden Sie Informationen zum rechtssicheren Einsatz von Web-Analysetools. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht aus Bayern stammt, ist es sinnvoll die eigene Webseite zu überprüfen. Auch andere Landesämter für den Datenschutz haben Websites auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüft. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Thema Datenschutz.Elektronischer Rechnungsaustausch – Wie ist der aktuelle Stand?Ab 1. Juli 2011 sollte ja bereits der elektronische Rechnungsaustausch ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich sein. Was ist daraus eigentlich geworden? Am 21.09.2011 erfolgte eine Einigung des Bundestages und des Bundesrates im Vermittlungsausschuss, bezüglich der Regelungen zum Steuervereinfachungsgesetz. Am 23.09.2011 stimmten der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetz endgültig zu. Nun gilt ab 01.01.2012, rückwirkend zum 01.07.2011, dass eine qualifizierte Signatur für die Anerkennung der Umsatzsteuer bei elektronischen Rechnungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Somit wurde eine Anforderung für die elektronische Übermittlung von Rechnungen aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen deutlich reduziert. Es gelten aber weiterhin Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie hier!
entplexit auf der IT & MEDIA 2012 in Darmstadtentplexit informiert auf der IT-Fachmesse IT & MEDIA 2012 am 30. und 31. Mai 2012 in Darmstadt (Ort: Darmstadtium Stand: 1C2) über unser Dienstleistungsportfolio. Informieren Sie sich vor Ort über unser Dienstleistungsangebot und lernen Sie einige unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich kennen. Unsere Schwerpunkte auf dieser Fachmesse:
Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Zum 31. August 2012 endet die Übergangsfrist für KundendatenbankenAb dem 01. September 2012 müssen Kundendatenbanken den novellierten Vorgaben des BDSG entsprechen. Die Übergangsfrist, die seit der BDSG-Novellierung 2009 galt, läuft dann ab. In Zukunft müssen Unternehmen die Herkunft, Einwilligung und eine dazugehörige Dokumentation von privaten Kundendaten vorlegen können. Auch wenn Daten von Adresshändlern stammen muss nachgewiesen werden können, wo und wie die Daten ursprünglich erhoben wurden. Eine allgemeine Einwilligung reicht nicht aus, für jeden einzelnen Vertriebsweg – Fax, Brief, Telefon, Email – muss eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen. Dies kann auch dazu führen, dass verschiedene Einwilligungserklärungen für verschiedene Vertriebswege aufbewahrt werden müssen. Die Einwilligungen der Kunden müssen den Anforderungen des BDSG entsprechen. Gefordert wird eine ausdrückliche Einwilligung (Opt-In/Double-Opt-In). Die Zustimmungsklausel darf dabei nicht versteckt oder schon voreingestellt sein. Daneben muss den Kunden immer die Möglichkeit gegeben werden, der werblichen Ansprache für die Zukunft zu widersprechen. Zu beachten ist, dass diese Regelungen auch für Bestandskunden gelten. Hier müssen die Einwilligungen entsprechend eingeholt werden. Eine Ausnahme bleibt für Werbung per Briefpost bestehen. Hier können Daten aus öffentlichen Verzeichnissen verwendet werden, beschränkt auf Listendaten. Daten, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, müssen bis zum 31. August 2012 gelöscht oder gesperrt werden. Ist dies nicht der Fall und können nach Ablauf der Übergangsfrist die entsprechenden Einwilligungen nicht nachgewiesen werden, droht dem betroffenen Unternehmen die Löschung der Daten, Bußgelder und ein enormer Imageverlust. Gerne informieren wir Sie ausführlich zum Thema Datenschutz und Kundendatenschutz.Whitepaper zu Cloud Computing aus datenschutzrechtlicher SichtDer Begriff Cloud Computing ist immer weiter in das Zentrum der IT-Branche gerückt. Lesen Sie unsere Einschätzung aus datenschutzrechtlicher Sicht zum Cloud Computing, da oft vernachlässigt wird, dass auch beim Cloud Computing rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Neues EU-DatenschutzrechtDie EU-Kommission hat im Januar 2012 Neuerungen im Datenschutzrecht angekündigt. Die EU-Kommission plant den Datenschutz in Zukunft mit einer Verordnung zu regeln. Hier erhalten Sie einen Überblick über die geplanten Änderungen.
entplexit Know-how und OpenText – Ihr Partner im Rhein-Main Gebietentplexit Know-how und OpenText – Ihr Partner im Rhein-Main Gebiet entplexit bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um das Themengebiet Enterprise Information Management (EIM) bzw. Enterprise Content Management (ECM), auch im Zusammenhang mit dem erfolgreichen System OpenText. entplexit und OpenText – eine starke Partnerschaft zu Ihrem Vorteil Bereits seit einigen Jahren sind wir ein Kooperationspartner des Unternehmens OpenText. Aufgrund unserer Expertise haben wir bereits zahlreiche Kunden bei Ihren Vorhaben rund um OpenText unterstützt bzw. diese koordiniert. Mehr ehrfahren Sie unter hier. Erfolgreiche Kooperation zwischen windream und entplexit - neuer Anwenderbericht veröffentlichtZu einem gemeinsamen Vorhaben der windream GmbH und der entplexit GmbH wurde ein Anwenderbericht veröffentlicht, der hier aufrufbar ist. In dem Vorhaben wurde an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes in Saarbrücken erstmals sowohl das Enterprise-Content-Management-System windream als auch die Business-Process-Management-Lösung windream BPM erfolgreich an einem Institut der Hochschule eingeführt. Dieses Projekt wurde in enger Abstimmung mit der entplexit GmbH – einem langjährigen Partner der windream GmbH – durchgeführt. Eine englische Fassung des Anwenderberichts wurde ebenfalls veröffentlicht. Ergebnisse der Umfrageaktion der Datenschutzaufsichtsbehörde Rheinland-PfalzGestern hat der Beauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, die Ergebnisse einer Umfrage bei 1500 Unternehmen zum Thema "betrieblicher Datenschutzbeauftragter" vorgestellt. Allgemein sieht der Landesdatenschutzbeauftragte die Ergebnisse der Umfrage positiv, aber es hat sich auch gezeigt, dass in einigen Bereichen noch Verbesserungen nötig sind. Ergebnis der Umfrage war, dass zwar ein Großteil der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, teilweise aber noch Mängel bei den Kompetenzen, der Ausbildung und der verfügbaren Arbeitszeit der Datenschutzbeauftragten bestehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte sah zudem noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen Datensicherheit und Schulung der Mitarbeiter. Weiterhin besteht für viele der betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein Interessenskonflikt. So können z. B. Geschäftsführer nicht auch die Funktion des Datenschutzbeauftragten wahrnehmen, da sonst eine unabhängige Datenschutzberatung unmöglich sei. Als Fazit sieht der Landesdatenschutzbeauftragte die Notwendigkeit, betriebliche Datenschutzbeauftragte besser zu unterstützen und den professionellen Datenschutz durch externe Unternehmen weiter auszubauen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Umfrage erhalten Sie hier. entplexit verleiht Preis des Informationsrechts an zwei StudierendeGleich zwei ehemalige Studentinnen dürfen sich über den diesjährigen Preis der entplexit GmbH für herausragende Abschlussarbeiten freuen. Ausgezeichnet wurden Frau Esther Dragässer für ihre Arbeit mit dem Titel „Arbeitgeberpflichten nach §11 BDSG anhand von nationalen und internationalen Fallbeispielen“ und Frau Melanie Merlau für ihre Arbeit „Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommerzielle Videobeobachtung in Geschäftsräumen“. Da beide Arbeiten gleichermaßen herausragend sind, wurde der diesjährige Preis und das Preisgeld in Höhe von 500 € zwischen den beiden Preisträgerinnen aufgeteilt. Die Preisverleihung fand im Rahmen des 7. Informationsrechtstages des Instituts für Informationsrecht (www.i2r.h-da.de) am 21. Oktober 2011 in Darmstadt statt. entplexit gratuliert den beiden Preisträgerinnen zu ihren Leistungen und wünscht ihnen auch weiterhin viel Erfolg. Weitere Informationen zum „entplexit Preis Informationsrecht“ finden Sie hier.
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